Strafrecht
Ermittlungsverfahren, Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage: Wir verteidigen Sie in allen Abschnitten des Strafverfahrens. Rechtsanwalt Fabian Paetzelt ist Fachanwalt für Strafrecht.
Ihre Rechte als Beschuldigter
- Sie müssen als Beschuldigter keine Angaben zur Sache machen (§ 136 StPO). Schweigen darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.
- Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Vor der Staatsanwaltschaft müssen Sie erscheinen, dürfen aber ebenfalls schweigen (§ 163a StPO).
- Sie können sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen (§ 137 StPO).
- Vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte erhält in der Regel nur der Verteidiger (§ 147 StPO). Erst danach lässt sich beurteilen, ob und wie Sie sich äußern sollten.
Durchsuchung und Festnahme
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen, widersprechen Sie der Durchsuchung und der Sicherstellung ausdrücklich und rufen Sie einen Verteidiger an.
Strafbefehl erhalten?
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 410 StPO). Danach steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich. Prüfen Sie daher sofort mit uns, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Pflichtverteidigung
In bestimmten Fällen muss das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen, etwa bei Untersuchungshaft oder dem Vorwurf eines Verbrechens (§ 140 StPO). Sie können dabei einen Verteidiger Ihres Vertrauens benennen.
Nebenklage und Opferschutz
Wir vertreten auch Verletzte von Straftaten, zum Beispiel als Nebenklagevertreter, und setzen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durch.
Ausführliche Informationen zur Strafverteidigung finden Sie auf unserer Seite an-walt.de. Telefon: 0361 5614931.