Haben einen Gebrauchtwagen gekauft und stellen fest, dass nicht angegebene Vorschäden vorhanden sind, Mängel vorliegen, die dem Verkäufer hätten bekannt sein müssen oder der Gebrauchtwagen nicht dem vereinbarten Zustand entspricht ? Und gibt der Tachostand die tatsächlich gefahrenen Kilometern wieder ?
Zunächst einmal kann man den letzten im Fahrzeugbrief angegebenen Vorbesitzer anrufen und fragen, in welchem Zustand er den Gebrauchtwagen weiterverkauft hat. Dann empfiehlt sich eine Begutachtung des Gebrauchtwagens durch eine Fachwerkstatt.
Bestätigen sich die Befürchtungen, helfen Ihnen die Rechtsanwälte Boysen & Paetzelt bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen gegen den Verkäufer. Teils besteht die Möglichkeit einer Rückabwicklung, teils kann eine Reparatur gefordert, teils kann die Zahlung von Schadensersatz durchgesetzt werden.
Die Sorge noch mehr Geld zu verlieren als bisher hat mich bei einer Internetrecherche auf diese Kanzlei gebracht. Zum Glück konnte mir schnell und günstig geholfen werden.
Daniela Roth